Bürgerbeteiligung "SeeEnergie Sonnenkraft II"
Zeichnungsphase beendet
Investieren Sie mit uns in den Klimaschutz
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Stand der Zeichnung
Bereits investiert
Schritt für Schritt zur nachhaltigen Beteiligung
Unsere Photovoltaik-Projekte
Ihre Fragen, unsere Antworten
Vor der Investition
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des vertraglich festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit.
Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen qualifiziert nachrangig. Das hat zur Folge, dass er seinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend machen kann, wenn dadurch ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Darlehensnehmers herbeigeführt oder drohen würde.
Die Ansprüche aus einem qualifizierten Nachrangdarlehen treten stets hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger zurück.
Ist das Investitionsvolumen begrenzt und was passiert bei Überzeichnung?
Gibt es einen Anspruch darauf, dass die Darlehensnehmerin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere oder mein Interesse bekunde?
Nein. Die Darlehensnehmerin ist zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Erfahrungsgemäß sind jedoch derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Nicht jeder, der sich beteiligen möchte, kann garantiert auch einen Beteiligungsbetrag zugewiesen bekommen. Je früher Sie sich aber registrieren und den Darlehensvertrag vollständig online zeichnen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Vertrag mit der Darlehensnehmerin abschließen und von der attraktiven Verzinsung profitieren können. Die Zuteilung erfolgt nach dem Windhundprinzip.
Bei unseren Beteiligungsprojekten sind ausschließlich Ökostrom-Kund*innen der Stadtwerke Konstanz Zeichnungsberechtigt.
Bestehen Risiken bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen?
Die Darlehensgeberin geht bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ein finanzielles Risiko ein: Denn die Geltendmachung des Anspruchs des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und Auszahlung der Zinsen ist unter Umständen ausgeschlossen. Wegen des Nachrangs kann ein Totalverlust des Darlehensbetrages eintreten.
Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) besteht nicht.
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu den Risiken im VIB für Ökostromkund*innen sowie im VIB für ÖkostromPlus-Kund*innen verwiesen.
Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?
Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, nach Vertragsabschluss den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich in das Online-Darlehensverwaltungsportal einzugeben.
Namensänderungen müssen schriftlich inkl. eines Nachweises mitgeteilt werden und werden dann vom Plattformbetreiber im Online-Zugang geändert.
Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?
Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Durch weitreichende Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) müssen ab 2023 Kapitalertragssteuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vom Emittenten (von uns) einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Mit der Auszahlung der Zinsen wird Ihnen eine entsprechende Zinsbescheinigung über das Portal zur Verfügung gestellt. Eine Steuerbescheinigung erhalten Sie dann Anfang des folgenden Jahres von uns. Aus organisatorischen Gründen können wir leider keine Freistellungsaufträge entgegennehmen.
Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.
Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?
Ihnen stehen gesetzliche Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen.
Kann ich den Darlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?
Der Vertrag kann vor Ablauf der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden und nicht auf Dritte übertragen werden. Genauere Angaben zu Laufzeit und Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte der Informationsunterlage.
Zur Investition
Welche Beträge kann ich anlegen? Gibt es einen Mindestbetrag?
Wie kann ich investieren?
1. Melden Sie sich auf unserer Plattform online an: Klicken Sie dafür zunächst unter Login im Abschnitt „Hier neu registrieren“ auf „Registrieren“. Geben Sie anschließend Ihre E-Mail-Adresse an, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzbestimmungen sowie die Sicherheitsabfrage und klicken Sie auf „Neues Benutzerkonto erstellen“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink.
2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten: Der Aktivierungslink in der E-Mail bringt Sie auf Ihre persönliche Seite. Legen Sie hier Ihr persönliches Kennwort fest und speichern Sie es. Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und speichern Sie Ihre Eingaben.
3. Schließen Sie Ihre Investition ab: Sie befinden sich in Ihrer persönlichen Beteiligungsübersicht. Klicken Sie nun auf „Jetzt investieren“. Im Anschluss erhalten Sie ein Vertragsmuster, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sowie weitere Unterlagen per E-Mail zugestellt. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch.
Im Anschluss vervollständigen Sie bei Bedarf Ihre persönlichen Daten in der Zeichnungsmaske und geben Sie die Informationen zur Angemessenheit sowie Ihren gewünschten Beteiligungsbetrag an. Anschließend müssen Sie das VIB herunterladen und den Download bestätigen. Abschließend werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten als elektronische Signatur einzugeben und den Vertrag durch Klick auf den Button „Verbindlich investieren“ rechtsgültig abzuschließen. Ihren Vertrag können Sie unter „Mein Konto“ einsehen und erhalten ihn per E-Mail zugestellt.
Ihre Bestätigung per E-Mail enthält neben Ihrem Vertrag eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten. Sobald wir Ihren Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail.
Warum muss ich mich als Anlegerin oder Anleger registrieren?
Wer kann investieren?
Kann jemand sehen, dass ich investiert habe?
Zur Rendite
Wie erfolgen die Zinszahlungen?
Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie bei Ihrer Zeichnung angeben. Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, können Sie das im Login-Portal auf der Beteiligungsplattform ändern. Die Auszahlung erfolgt immer auf das unter "Mein Konto" - "Persönliche Daten" angegebene Konto. Die Zinsen werden nachschüssig jeweils am 14.12. des Folgejahres fällig und ausbezahlt, erstmals zum 14.12.2024. Die letzte (anteilige) Zinsauszahlung für das Jahr 2028 erfolgt am 14.12.2028.
Wie erhalte ich den höheren Zinssatz von 3,0 Prozent?
Während des Zeichnungsprozessen erfolgt unter Punkt 3: „Bonuszinsberechtigung“ die Frage, ob Sie im Tarif ÖkostromPlus der Stadtwerke Konstanz versorgt werden. Werden Sie bereits im Tarif SeeEnergie ÖkostromPlus versorgt oder wechseln Ihren Tarif bis spätestens 14. Juni 2024, geben Sie das an dieser Stelle bitte an. In welchem Vertrag Sie derzeit versorgt werden, finden Sie beispielsweise auf Ihrem Vertrag. Sind Sie unsicher, rufen Sie uns gerne unter 07531-8030 an.
Zum 14. September 2024 werden wir erstmalig prüfen, ob Ihre Angaben zum Tarif korrekt sind. Es wird Ihnen dann automatisch der richtige Zinssatz zugeteilt: 3,0 Prozent für ÖkostromPlus-Kund*innen, 2,5 Prozent für alle sonstigen Anleger*innen.
Was passiert, wenn unterjährig vom ÖkostromPlus in einen anderen Ökostrom-Tarif gewechselt oder die Stromlieferung durch die Stadtwerken Konstanz GmbH zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt wird?
Anleger*innen erhalten in einem gegebenen Jahr eine Verzinsung in Höhe von 3,0 Prozent p.a. auf den Darlehensbetrag, wenn zwischen dem Anleger und der Emittentin während der Laufzeit des Nachrangdarlehens jeweils drei Monate vor dem jeweiligen Auszahlungszeitpunkt, mithin jeweils zum 14.09. eines Jahres, erstmalig am 14.09.2024, ein wirksamer und ungekündigter Ökostrom-Liefervertrag im Tarif ÖkostromPlus besteht. Besteht zum jeweiligen Stichtag kein wirksamer und ungekündigter ÖkostromPlus-Liefervertrag wird der Zins in Höhe von 2,5 Prozent p.a. auf den Darlehensbetrag ausbezahlt. Die Kündigung des Stromliefervertrages zu einem späteren Zeitpunkt hat keinen Einfluss auf die Vertragsdauer für das Nachrangdarlehen.
Zum Onlineportal
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Wozu dient das Online-Portal?
Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:
- Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
- Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
- Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
- Verwaltung Ihrer Investition
Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.
Wie sicher sind meine Daten?
Wie ist die Datensicherheit geregelt?
Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3– Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4– Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5– Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)
Wie kann ich mein Benutzerkonto löschen?
Über uns
Stadtwerke Konstanz
Die Stadtwerke Konstanz GmbH, eine Gesellschaft im Eigentum der Stadt Konstanz, zählt zu den größten Energieversorgungs- und Verkehrsunternehmen am Bodensee. Als Regionalversorger mit über 100-jähriger Geschichte liegt uns die Stadt Konstanz und ihre Einwohner*innen besonders am Herzen. Deshalb setzen wir uns mit unseren Produkten, Dienstleistungen und Projekten für wirtschaftlich sinnvollen und effektiven Klimaschutz ein. Wir möchten alle Konstanzer*innen eine liebens- und lebenswerte Heimat bieten, in der bezahlbare Energie umweltschonend produziert, intelligent genutzt und sicher verteilt wird. Dafür engagieren sich jeden Tag über 850 Mitarbeiter*innen mit viel Herzblut.
In unserem Fortschrittsbericht berichten wir regelmäßig über unsere nachhaltigen Projekte und das Voranschreiten der Energie-, Wärme- und Verkehrswende sowie der Digitalisierung in Konstanz.